Synagoge

Die bestehende Synagoge wurde 1860 eingeweiht. Ihr Vorgänger an selber Stelle ist 1722 erstmals erwähnt. Da es ohne Bethaus auch keine jüdische Gemeinschaft gab, sind Vorgänger noch deutlich weiter zurückzudatieren. Vor dem Dreißigjährigen Krieg ist bereits ein jüdisches “Freihaus” erwähnt. Am 16. Juni 1856 wurde die alte Synagoge durch faustgroße Hagelbrocken “ganz ruiniert”. Die behelfsmäßigen Reparaturen reichten nicht aus, weshalb gegen Ende des Jahres die Synagoge aus Gründen der Sicherheit geschlossen wurde. Anfang 1857 plante man den Neubau, der nach Abbruch der alten Synagoge 1859 begonnen wurde. Die Ausführung des Baus übernahm der Augsburger Bauingenieur Mathias Seemüller (gest. 1890 in München}, der 1845 in Augsburg als technischer Eisenbahnaufseher begann und in München noch zum Bezirksbauingenieur der Königlich Bayerischen Staatseisenbahn aufstieg. Der Bau erinnert stark an die erst 1853 vollendete Synagoge in Heidenheim (Mittelfranken) des Architekten Eduard Bürklein (1816 -1871}, der auch das Fürther Rathaus schuf, zusammen mit seinem Bruder Friedrich, der u.a. für den Augsburger Bahnhof verantwortlich war. Beide Bürklein-Brüder waren Schüler des königlichen Baumeisters Friedrich von Gärtner aus München, dessen Handschrift man auch in der Hainsfarther Synagoge wiederfindet. Mit dem Haupt­bahnhof von Augsburg verbindet die Synagoge die gro­ßen Rundbogenfenster, die in Hainsfarth freilich mit hufeisenförmigen Fensterlaibungen verdeckt sind, die orientalisch anmuten. Das Gebäude selbst hat mit einer oft fälschlich als .,maurisch” bezeichneten Bauweise freilich nichts zu tun. Die in der Hainsfarther Synagoge vorherrschende Schablonentechnik (Stencil) ist sehr zeittypisch und findet sich nicht nur in vielen Syna­gogen, sondern auch in zahlreichen Kirchen und Theaterhäusern. Das 12 m breite und ca. 20 m lange Gebäude, das Platz für rund 200 Frauen und Männer bietet, wurde am Freitag dem 24. August 1860 ein­geweiht, nach “jüdischem Kalender am Tag vor dem Schabbes am 6. Tag des Monats Elul im Jahr 5620.