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    1948 – Der erste arabischisraelischeKrieg

    Aus aktuellen Anlass – Zusatzveranstaltung: Bitte notieren Sie sich das Datum !
    Am Dienstag, den 1. Oktober 2024 um 19.00 Uhr, ist Andreas Stahl vom Centrum
    Antisemitismus- und Rassismusstudien der Universität Münster zu Gast in der Synagoge
    Hainsfarth.
    Grundlage seines Referats ist das Buch des Autors Benny Morris „1948 – Der erste arabischisraelische
    Krieg“. In seinem Vortrag möchte der Referent etlichen falschen Darstellungen,
    Halbwahrheiten und Parolen eine differenzierte historische Analyse des arabischisraelischen
    Konflikts mit fundierten Argumenten entgegensetzen.
    Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Verbindung zum Freundeskreis der Synagoge
    Hainsfarth mit einem Besuch bei der einen oder anderen Veranstaltung zum Ausdruck
    bringen würden.
    Es grüßt Sie herzlich
    Sigi Atzmon, und das Synagogenteam

    1. Vorsitzende Freundeskreis Synagoge Hainsfarth e.V.
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    „Jüdinnen und Juden sind die ältesten Bayern und Schwaben“ (Prof. Wolf.)

    Professor Dr. Klaus Wolf, Vorsitzender des Vereins “Netzwerk jüdische Geschichte und Kultur in Schwaben e.V.” und der Synagogenstiftung Ichenhausen, kam für einen Vortrag zum Thema „Schwäbisches Landjudentum und der Heimatbegriff in Bayern –Historische Aspekte“ in die ehemalige Synagoge Hainsfarth, einem, wie er sagte, „zentralen Lernort im nördlichen Schwaben“. Dass ihm der Preis für gute Lehre 2019/2020 vom „StuRa Phil-Hist“ der Augsburger Universität zu Recht verliehen wurde, bewies er durch genaue, wissenschaftlich korrekte und gleichzeitig unterhaltsame Vortragsweise.

    Das2021 begangene Jubiläumsjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ bezog sich auf ein Edikt des Kaisers Konstantin vom Jahr 321, wonach in Köln zwei Juden in den Stadtrat aufgenommen werden durften. Voraussetzung war das römische Bürgerrecht und ein gewisser sozialer und wirtschaftlicher Status. Das Bürgerrecht hatten Juden aber schon viel früher erwerben können, wie das Beispiel des Apostels Paulus beweist, dessen Missionstätigkeit ohne den stolzen Satz „civis romanus sum“ („Ich bin römischer Bürger“) nicht möglich gewesen wäre.

    Juden waren also in allen wichtigeren Orten des Römischen Reichs ansässig, und die Germanen waren ausländische Eindringlinge. „Jüdinnen und Juden sind die ältesten Bayern und Schwaben“ lautet das Zwischenfazit von Prof. Wolf.

    Einen Einschnitt brachte die mittelalterliche Kreuzzugsbewegung, die mit den ersten organisierten Judenpogromen des Abendlandes begann. Verfolgung – teils religiös bemäntelt – und Privilegierung wechselten je nach Herrschaftsgebiet und gesellschaftlichen Zuständen. Gegen „Judenschläger“ schützte Kaiser Ludwig der Bayer die Juden. Diese hatten unter ihm eine gute Zeit in Schwaben.

    Als die Handwerkszünfte begannen, sich als religiös begründete Bruderschaften zu verstehen, waren die Handwerksberufe mit wenigen Ausnahmen für Juden nicht mehr zugänglich. Das Bankgeschäft im großen Stil übernahmen – „kanonisches Zinsverbot“ hin oder her – christliche Familien wie die Fugger. Der Geldverleih an die kleinen Leute blieb den Juden. Bei großen Transaktionen durften sie vermitteln.

    Kaiser Karl IV. übertrug das „Judenregal“ – eine Schutzgeldquelle und gleichzeitig eine „Begründung“, um je nach Anlass Juden zu vertreiben – den Städten. Schuldzuweisungen für Pestepidemien oder Missernten mündeten auf dieser „Rechtsgrundlage“ immer wieder in Vertreibungen oder schlimmeres. Die vertriebenen Judenfamilien ließen sich oft in benachbarten Ortschaften nieder. Dort herrschte bis zur Nazizeit ein relativ harmonisches Zusammenleben, in dem auch die jüdischen Bürger wichtige Rollen übernahmen, wie in Ichenhausen die des Feuerwehrkommandanten. Die jüdischen Gemeinden traten auch als Auftraggeber für christliche Bauunternehmer und Architekten auf. So wurde im Zentrum von Ichenhausen ein großes Rabbinatsgebäude für das geistliche Oberhaupt der schwäbischen Juden errichtet. Als literarisches Beispiel für die Beheimatung der Juden im Lokalsport führte Wolf den in Ichenhausen spielenden Roman von Raphael Seligmann „Lauf, Ludwig, Lauf!“ an. Unterschiedslos wurde auch der in den verschiedenen Kriegen gefallenen jüdischen und katholischen Soldaten gedacht.

    Die unvorstellbare Widerwärtigkeit der Judenverfolgung in der Nazizeit stellte Prof. Wolf am Beispiel der Inhaber der Firma Wallach, eines Königlichen Hoflieferanten und vielfachen Sponsors, dar. Vergleichbar erscheinen viele andere Schicksale die der Familien Bernheim und Kohn, oder, wie kürzlich in Hainsfarth in einer Ausstellung dargestellt, Feibelmann.

    Durch konkrete Information wird aus abstrakten historischen Daten eine lebendige Vermittlung der jüdischen Geschichte Schwabens. Dies, so Prof Wolf, ist das gemeinsame Anliegen des Netzwerks jüdische Geschichte und Kultur in Schwaben e.V., und seiner Zusammenarbeit mit Sigi Atzmon, für die er ihr seinen Dank aussprach. Wie in einer „richtigen“ Vorlesung gab es anschließend eine Reihe von Fragen, für die sich der „Dozent“ bei seinen zahlreichen Hörern bedankte.
    Bericht: Friedrich Wörlen

    Prof Wolf, (Foto: Wolf)
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    Wanderung nach Steinhart

    Am Sonntag, den 15.09.2024,Treffpunkt : Synagoge ,findet von 10 – 16 Uhr eine Wanderung von Hainsfarth nach Steinhart statt. Wir erkunden die reiche jüdische Geschichte im Ries bei einer Wanderung auf historischen Pfaden unter der Leitung von Sigi Atzmon, Christian Porzelt und Hermann Waltz. In Steinhart besichtigen wir den im 18. Jahrhundert angelegten jüdischen Friedhof. Herr Kettler, der seit vielen Jahren den jüdischen Friedhof in Steinhart betreut, wird uns die Geschichte des Friedhofs nahebringen. Auf dem Weg nach Steinhart, gibt es eine Möglichkeit in Wornfeld eine  kleine Mahlzeit zu sich zu nehmen.

    Männliche Teilnehmer werden gebeten, für den Besuch des Friedhofs eine Kopfbedeckung mitzubringen.

    Die Veranstaltung findet nur bei guter Witterung statt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dieser Webseite!

    Teilnahme nur mit vorheriger Anmeldung bis 10. September 2024: info@synagoge-hainsfarth.de

    Teilnehmergebühr: 15 Euro.

    S.-G. Atzmon

    1. Vorsitzende Freundeskreis Synagoge Hainsfarth e.V.

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    Tish’a B’Av

    Der 9. Av (nach hebräischem Kalender) fällt auf den 13. August 2024. Ein besonderer Trauertag, der nachfolgend erläutert wird (Auszüge aus Wikipedia)

    Der 9. Aw (hebräisch תשעה באב tischʿa beAv, deutsch ‚der 9. im Aw‘, andere TranskriptionTisha BʾAv) ist der neunte Tag des Monats Aw des Jüdischen Kalenders. Er ist ein jüdischer Fast- und Trauertag, an dem der Zerstörung des Jerusalemer Tempels gedacht wird, und bildet Höhepunkt und Abschluss der Trauerzeit der drei Wochen.

    Der rabbinischen Überlieferung zufolge (Mischna Traktat Taʿanit 4,6) fand sowohl die Zerstörung des 1. und des 2. Tempels als auch die Zerstörung Betars im Bar-Kochba-Aufstand (132–135 n. Chr.) am Tischa beAv statt. Ebenso fällte demnach Gott am 9. Aw das Urteil über die jüdischen Vorfahren nach der Sünde des Goldenen Kalbs. Am 9. Aw geschah auch das „Umpflügen“ der Stadt Jerusalem durch die Römer.

    Der 9. Aw ist neben Jom Kippur der einzige öffentliche lange Fasttag. Er dauert 25 Stunden, von Sonnenuntergang am Vorabend bis zum Erscheinen der Sterne am nächsten Tag.

    Im synagogalen Gottesdienst werden unter anderem die Klagelieder und besondere קִינוֹת qinōt (Trauerlieder) gelesen. Zum Verständnis für die Hintergründe der Zerstörung des Zweiten Tempels dient unter anderem die talmudische Erzählung von Kamza und Bar-Kamza.

    Nach der Mischna (Traktat Taʿanit 4:6), haben sich fünf Unglücke am neunten Aw ereignet, die das Fasten rechtfertigen:

    1. Dem Volk Israel wurde in der Wüste angekündigt, dass es noch 40 Jahre zu wandern habe. Die Episode wird in 4. Buch Mose, 13 berichtet. Dort findet sich zwar keine Datumsangabe, aber nach jüdischer Überlieferung ereignete sich das Ereignis am 9. Aw.
    2. Salomons Tempel (Der erste Tempel) und das Königreich Juda wurden 586 v. Chr. von den Babyloniern unter König Nebuchadnezzar zerstört, und die Judäer wurden gefangen ins Exil nach Babylon verbannt.
    3. Der zweite Tempel wurde 70 n. Chr. durch die Römer zerstört.
    4. Der Bar-Kochba-Aufstand gegen Rom schlug fehl, Schimʿon bar Kochba wurde 135 n. Chr. umgebracht und die Stadt Betar erobert.
    5. Die Stadt Jerusalem wurde 136 n. Chr. gepflügt (dem Erdboden gleichgemacht).

    Der Traktat Ta’anit sagt, dass die Zerstörung am 9. Aw begann und am 10. Aw endete.

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    Finissage Ausstellung “Feibelmann”

    Mit einer neuen, aber erfolgreichen, vielleicht zukunftweisenden Veranstaltungsform ging die Ausstellung „Feibelmann muss weg“ in der ehemaligen Synagoge Hainsfarth zu Ende. Als Schlussstein gab es ein Resümee über ein von der Schulleitung des Albrecht-Ernst-Gymnasiums Oettingen gedecktes und gefördertes Projekt: Eine neunte Klasse des AEG hatte mit ihrer Geschichtslehrerin Bettina die Ausstellung besucht und im Unterricht verarbeitet. Darüber berichteten die AEG-Schülerinnen Jule Bader und Emelie Schlicker Auf ihre kurzen Einführungsworte der folgte als Kern der Abschlussveranstaltung ein sogenanntes „Panel-Interview“ der Referentinnen mit der Ausstellungs-Organisatorin Sigi Atzmon und mit Oberstudienrätin Bettina Sieben (neben den Fächern Deutsch, und Sozialkunde im AEG auch Fachschaftsleiterin im Fach Geschichte). Auf dem kleinen Podium vor der ruinierten Thora-Nische, jetzt Gedenktafel für die deportierten Hainsfarther Juden berichteten Jule, Emelie und Frau Sieben im Gespräch mit Sigi Atzmon, wie die Klasse den Fuß(!)weg nach Hainsfarth nicht gescheut hatte, um sich anhand der Ausstellung das Schicksal der schwäbischen Kaufmannsfamilie Feibelmann konkret vor Augen führen zu lassen. Es habe sich zunächst angefühlt wie ein Wandertag, aber durch die selbsterklärenden Exponate – weitgehend Originale oder Repliken von offenen Postkarten voll Hass und Drohungen – hatten der oder eine oder andere aus der Klasse doch ein neues Verständnis von der Gehässigkeit und Gefährdung vermittelt, denen der harmlose und ehrbare Jakob Feibelmann in seiner Geburtsstadt Memmingen ausgesetzt war, so dass er mit seiner Familie den letzten Ausweg in der Emigration fand. Klar sei auch geworden, dass es nicht um ein Memminger Problem geht. Auf die Frage, ob Vergleichbares auch „bei uns“ möglich sei, verwiesen die Gesprächsteilnehmerinnen auf das Buch des ehemaligen Oettinger Geschichtslehrers Werner Eisenschink „Die Provinz wird braun“ (erschienen 2005 zu einer Ausstellung im Heimatmuseum). Sigi Atzmon warf die aktuelle Frage auf, ob Deutschland drei Generationen später ein anderes Land sei. Emelie und Jule brachten hierzu das Argument, dass die jetzige Generation und die künftigen nicht für die Schandtaten der Nazizeit verantwortlich sind, aber dafür, dass durch Information und Aufklärung und konkrete emotionale Beteiligung die Gefahr für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Toleranz sich nicht verwirkliche. Jule Bader zum Slogan „Nie wieder“: „Das ist leicht gesagt, aber man kann nicht sicher sein. Man kann es sich vornehmen und dafür Verantwortung übernehmen. Zusammen können wir etwas bewirken.“

    Solche Worte hörte die Vorsitzende des Freundeskreises gern, und sie wünscht sich, dass sie Ausflüchte wie „Wir haben das alles nicht gewusst, Damals hat es ja kein Fernsehen gegeben“ oder unverblümte Schlussstrich-Aufforderungen wie „Gebt’s endlich a Ruah!“ nicht mehr hören muss.
    Bericht: Friedrich Wörlen

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    Gefährliche Hassrede

    Der Vortragsabend fand am Jahrestag der israelischen Staatsgründung (14. Mai 1948) statt und wurde mit einer emotional berührenden Dokumentation zum Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023 eingeleitet, als Einstimmung auf das Motto: „Hass ist keine Meinung“.

    Die Ausstellung „Feibelmann muss weg“, die noch bis 30.06.2024 in der ehemaligen Synagoge Hainsfarth zu sehen ist, war der passende Rahmen für die Vortragsveranstaltung mit Staatsanwalt (GL) David Beck, dem „Beauftragten der Bayerischen Justiz für die Bekämpfung von Hate Speech“ und zentralen Ansprechpartner für alle bayerischen Staatsanwälte, die mit den „Hassrede“-Delikten befasst sind.

    Dass eine englisch klingende Bezeichnung für die neue Dienststelle gewählt wurde, erklärt sich damit, dass die Delikte, die auf gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beruhen, in der „englisch“ sprechenden Welt des Internets, besonders der „sozialen Medien“ gehäuft auftreten.

    „Hassrede“ gab es auch schon vor der Digitalisierung der Medien, wie sich in der „Feibelmann“-Ausstellung feststellen lässt, wo vorzugsweise offene Postkarten als „Medium“ dienten. Neu ist die Sensibilisierung der Gesellschaft und die Intensivierung der Strafverfolgung. Letztere ist ganz wörtlich aus Artikel 1 des Grundgesetzes abzuleiten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dass Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben; religiöse oder politische Anschauungen sowie Behinderungen keinen Angriff auf die Würde eines Mitmenschen rechtfertigen oder entschuldigen können., ergib sich aus
    Artikel 3.

    Die Hervorhebung der Menschenwürde im Grundgesetz nannte der Referent treffend ein „Antiprogramm zum Nazi-Staat“.

    Im Einzelfall kann die Abgrenzung von grundrechtlich geschützter Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanter „Hassrede“ schwierig sein, wie durch Bezugnahme auf die Ausstellung und durch eine Auswahl geschmackloser, gehässiger, ja abstoßender Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlicht wurde. Über die Verletzung der persönlichen Würde der angegriffenen Person hinaus hat „Hate Speech“ aber auch Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf die Persönlichkeit der Täter. Ihr Gebrauch und die Gewöhnung daran verzerren die Wahrnehmung, befeuern Verschwörungserzählungen und führen zu Taten.

    Zum Ergebnis konnte Staatsanwalt Beck vermelden, dass 2023 in Bayern ca. 3000 Vorkommnisse registriert wurden, ein Mehrfaches der vorangegangenen Zeiträume, 700 Anklagen wurden erhoben und 500 Verurteilungen erreicht. Allein seit dem 7. Oktober 2023 (Überfall der HAMAS) seien 800 Anzeigen bei der Zentralen Meldestelle eingegangen. Für die Strafverfolgung gilt eine Verschärfung in dem Sinn, dass von den Staatsanwaltschaften keine Verfahrenseinstellungen oder Vergünstigungen wegen fehlenden öffentlichen Interesses mehr bewilligt werden. Das Justizministerium und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien haben eine „Initiative gegen Hate Speech“ gestartet, deren Ziel es ist, Verfasser von Hate Speech schnell strafrechtlich verfolgen zu können: https://www.konsequent-gegen-hass.de/.

    Die wenigsten wegen Hassvergehen überführten und verurteilten Personen werden rückfällig. Die konsequente strafrechtliche Verfolgung entfaltet also – so Staatsanwalt Beck – eine generalpräventive Wirkung für alle Internetnutzer. Alles, was zur Meldung von Hasskriminalität wichtig ist, kann unter https://www.bayern-gegen-hass.de/ problemlos im Netz abgerufen werden.

    Bericht Friedrich Wörlen